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Fragen & Antworten

zum Ablauf unserer Arbeit, Fragen zu Haftpflicht, fiktiver Abrechnung und anderen häufigen Themen und Begriffen!

  • Insbesondere bei einem nicht selbstverschuldetem Unfall solltest du immer einen eigenen Gutachter hinzuziehen und die Bewertung des Schadens nicht der gegnerischen Versicherung überlassen. So stellst du sicher, dass der Schaden auch wirklich neutral bewertet wird und verhinderst auf hohen Kosten sitzen zu bleiben. Das Honorar des Gutachters muss hierbei immer die gegnerische Versicherung tragen! Also: Du bist nicht schuld - du zahlst nix!

     

    Auch im Streitfall, empfiehlt es sich oft einen Sachverständigen zu kontaktieren und ein Gutachten zum Unfall erstellen zu lassen. Wird auf Teilschuld entschieden wird das Gutachterhonorar anteilig zwischen Geschädigtem und (teils-)haftender Versicherung fällig. In jedem Fall stehen wir an deiner Seite und beraten dich im Vorfeld unverbindlich zu deiner Situation. Über unser Kontaktformular oder per WhatsApp kannst du uns rund um die Uhr kontaktieren!

    Wenn du einen Schaden selbst verursachst hast liegt die Wahl des Sachverständigen nicht bei dir. Melde den Schaden deiner Versicherung, sie wird sich um alles weitere kümmern.

  • Ein Verkehrsunfall ist für die meisten Menschen eine Ausnahmesituation und nicht alltäglich. Bevor du über fiktive Abrechnung und Dein Gutachter nachdenkst solltest du jedoch erst die Unfallstelle sichern und gegebenenfalls den Notruf tätigen.

    Um die Schadenregulierung kümmern wir uns später.

    Was du am Unfallort noch tun kannst bzw. solltest?

    - Bilder vom Unfallbild machen

    - Bilder von den Kennzeichen machen

    - (vorallem im Streitfall) Polizei verständigen und Unfall aufnehmen lassen

    - Führerschein / Ausweis Unfallgegner abfotografieren

  • Das Sachverständigenhonorar muss nach einem Unfall immer der Verursacher bzw. dessen Versicherung tragen. Du bist nicht schuld - du zahlst nicht. Bei einem Unfall mit Teilschuld wird anteilig abgerechnet.

    Falls du der Geschädigte bist, kannst du uns einfach kontaktieren und ein Gutachten in Auftrag geben, eine konkrete Einwilligung brauchst du von der gegnerischen Versicherung nicht. Um die Abrechnung mit der Versicherung kümmern wir uns.

  • Ja, im Fall eines Haftpflichtschadens, also einem Schaden, für den jemand anderes verantwortlich ist, hast du immer das Recht einen neutralen Sachverständigen auszusuchen. Die Kosten hierfür muss der Verursacher bzw. dessen Versicherung tragen.

    Das ist ausnahmslos der Fall und jede Versicherung weiß das.

  • Bei deiner Kontaktaufnahme nehmen wir die Eckdaten deines Anliegens auf und vereinbaren einen Termin zur Besichtigung des Fahrzeugs und Aufnahme des Schadens. Im Vorfeld kannst du uns gerne Bilder vom Unfallbild zu kommen lassen. Beim Termin nimmt einer unserer Gutachter dein Auto und den Schaden ganz genau unter die Lupe und sichert Beweise in Form von Fotos. Je nach Schadensbild kann das durchaus mehrere Stunden dauern, das lässt sich im Vorfeld allerdings abschätzen.

    Anschließend wird die tatsächliche Schadenhöhe, unter Berücksichtigung sämtlicher Faktoren wie z.B. auch dem entstandenen Wertverlusts des Fahrzeugs, errechnet. Wir erstellen ein ausführliches und aussagekräftiges Gutachten, in dem der Schaden und die damit verbundenen Kosten klar definiert sind.

  • Ja, wir kümmern uns, nach der Gutachtenerstellung, um die Übermittlung des Gutachtens an die haftende Versicherung. Auch unser Honorar holen wir uns selbst von der Versicherung, du hast dabei keine Umstände zu befürchten.

  • Wir streben stets eine schnelle Bearbeitung deines Anliegens an. In der Regel können wir dir werktags innerhalb der nächsten 24 Stunden einen Termin anbieten. Dein Schadengutachten wird im Anschluss umgehend erstellt, je nach Schadenbild und Auftragsaufkommen kann das weitere 1-2 Werktage dauern. 

  • Ein Haftpflichtschaden ist ein Schaden, für den jemand anderes verantwortlich ist und haften muss. Eine Haftpflichtversicherung, also eine Versicherung, die im selbstverschuldeten Schadenfall nur die entstandenen Schäden des Unfallgegners bezahlt, ist in Deutschland Pflicht für jedes Auto. Die Ansprüche als Geschädigter werden dann gegen die regulierungspflichtige Versicherung geltend gemacht. Hier bei hast du immer das Recht, auf Kosten der Versicherung, einen eigenen Sachverständigen zu wählen und so für eine unvoreingenommene Bewertung des entstandenen Schadens zu sorgen.

  • Bei Teilschuld wird unser Honorar anteilig unter den Beteiligten Parteien fällig. (50% Schuld, 50% der Rechnung)

  • Wenn es nach einem Verkehrsunfall Zweifel an dem Unfallhergang oder der Schuldfrage gibt, kommt es oft zu einer Fahrzeuggegenüberstellung, um den Sachverhalt zu klären. Hier bei werden außer den Spuren an den Autos, auch Verkehrssituation und Straßenverhältnisse mit berücksichtigt, um zu klären wer für den Schaden haftet.

  • Ja, wir kommen für den Termin zu dir bzw. zu deinem Auto gefahren. Wir operieren vorrangig im Raum Mittelhessen.

  • Versicherungen können nach einem Schadenfall eine Reparaturbestätigung verlangen, wir bestätigen dabei, dass bestimmte Arbeiten fach- und sachgemäß durchgeführt wurden. Privat kannst du uns natürlich auch beauftragen, zu überprüfen ob eine Reparatur richtig durchgeführt oder bestimmte Teile auch wirklich gewechselt wurden.

  • Um beispielsweise nach einem Unfall einen Ersatzwagen zu bekommen, können Versicherungen von dir eine Nutzungsausfallbestätigung verlangen. Wir bestätigen dabei, dass dein Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist und damit ein Nutzungsausfall besteht.

  • Nein, den Schaden an deinem Fahrzeug musst du nicht reparieren lassen und kannst stattdessen auch das Geld zur Regulierung des Schadens annehmen. Das nennt man fiktives Abrechnen und ist gesetzlich geregelt. In vielen Fällen macht das Sinn. Hierbei ist zu beachten, dass die Umsatzsteuer von 19% bei einer Auszahlung abgezogen wird. Du bekommst also den Nettobetrag, der für die Reparatur notwendig gewesen wäre, überwiesen.

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Wir operieren vorwiegend im Großraum Mittelhessen.

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